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UVP: verbessern, nicht demontieren!


IV und Stromkonzerne: Maschinenamortisation auf Landschaftskosten Die Europäische Kommission hat gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil das österreichische Gesetz zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) dem Gemeinschaftsrecht nicht entspricht. Trotzdem bemühen sich Industriellenvereinigung und Großkonzerne seit Monaten intensiv um eine weitere Demontage dieses UVP-Gesetzes für Großvorhaben und fordern hierzu sogar eine Einschränkung bestehender Länder- und Bürgerrechte.

Tirols Politik unterstützt dies kräftig; erst unlängst zeigte sich das offizielle Tirol unzufrieden damit, dass in der geplanten UVP-Novelle kein (EU-rechtswidriger!) Vorrang für Wasserkraftwerksbauten beabsichtigt ist (Bericht TT).

Das Forum österreichischer Wissenschafter für Umweltschutz sowie Umweltanwälte haben nun eine einschlägige Stellungnahme verfasst. In ihr wird aufgezeigt, dass das bestehende UVP-Gesetz gravierende Mängel aufweist (z.B. eingeschränkte oder fehlende Öffentlichkeit) und dargelegt, welche Verbesserungen unbedingt notwendig sind.

Lesen Sie hierzu den Bericht aus "oekonews".

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