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LH Platter macht sich stark gegen Schwache

"Wenn es notwendig ist, würde ich dem Landesumweltanwalt auch eine Weisung erteilen" - so wird LH Platter in der TT vom 8.9.2011 zitiert; weder WWF noch der Landesumweltanwalt würden den Bau von Kraftwerken in Tirol bestimmen.

Sich stark machen gegen Schwache, scheint das Motto des Landeshauptmannes zu sein; die Natur Tirols hat ja außer dem Umweltanwalt keinen anderen gesetzlichen Vertreter; auch dieser ist durch die Weisungsmöglichkeit ganz offensichtlich geknebelt.

Ein Landesumweltanwalt darf ja sowieso nichts anderes tun als das, was die Aufgabe auch anderer Anwälte ist: Dafür zu sorgen, dass in Verfahren die Rechte eines Klienten - in diesem Falle der Natur Tirols - entsprechend gewahrt und gesetzliche Regelungen korrekt eingehalten werden.

Die Natur unseres Landes ist gegenüber den ständigen Begehrlichkeiten der verschiedensten Wirtschaftszweige ohnehin in denkbar schlechter Position.

Der Umweltanwalt Tirols ist als einziger in Österreich an politische Weisungen gebunden.

Für die Beendigung dieses rechtsstaatlich bedenklichen Umstandes trat im Feber d.J. der Landschaftsschutzverein Osttirol in einem "Offenen Brief" an die in Tirol politisch Verantwortlichen ein (wir berichteten); auch eine Petition "Weisungsfreiheit für den Tiroler Landesumweltanwalt" kann seit Sommer 2011 unterzeichnet werden.

LH Platter und die ÖVP machen sich damit auch zum Handlanger einer E-Wirtschaft, welche es bis heute nicht geschafft hat, die neuen Anforderungen der Zeit zu erkennen; sie sieht ihr einziges Heil auch heute noch wie seit hundert Jahren in der Ausleitung von Gewässern, von denen es inzwischen immer weniger gibt.

Der WWF hat sich in einer Aussendung dezidiert gegen eine solche Vorgangsweise ausgesprochen; zudem gab es weitere empörte Reaktionen auf diese Weisungsdrohung Platters (TT 9.9.2011).

Auch Netzwerk Wasser Osttirol verwahrt sich auf das Schärfste gegen ein solches Darüberfahren über die noch verbliebenen Naturschätze unseres Landes, das Erbe unserer Kinder und Enkel.




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